Verordnung für Chemikalien REACh (EG) NR. 1907/2006


Mach dir keine Sorgen um REACh – wir kümmern uns darum!

Versuchsaufbau in der Chemie


Die EU-Verordnung für Chemikalien REACh (EG) NR. 1907/2006 mit den bisherigen Anpassungen und Änderungen: Im Sinne von REACh ist Schneider airsystems ein nachgeschalteter Anwender: Produzent von Erzeugnissen, der Stoffe oder Gemische in oder auf Materialien verwendet, um ein Erzeugnis herzustellen. Daraus ergibt sich die Anforderung, alle besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent (w/w) anzugeben, um dem Abnehmer des Erzeugnisses eine sichere Verwendung des Erzeugnisses zu ermöglichen. Wir erfüllen diese Anforderung. Die Kandidatenliste ist durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und wird regelmäßig aktualisiert.

Schneider airsystems – REACh-Kandidatenliste

Derzeit werden in unseren Geräten keine registrierungspflichtigen Stoffe verwendet.

Wir erfüllen auch die Verpflichtungen der EU-WEEE- und RoHS-Richtlinien.
Unsere Registrierungsnummer lautet: WEEE-Reg.-Nr.: DE 38836329