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BAFA-Förderung 

​BAFA – mit staatlicher Förderung bis zu 50 % an Kosten sparen!

ACHTUNG! Die BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen ist zum 01.05.2023 aktualisiert worden.


Änderungen im Modul 1: Querschnittstechnologien

Bis ins Jahr 2024 können Sie laut der BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien einen BAFA-Förderantrag stellen. Wird dieser genehmigt, können Sie nun bis zu 50 % Ihrer Investitionskosten vom Staat zurückbekommen. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab: Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen (KU) erhalten dabei 50 % Förderung, der Satz für mittelständische Unternehmen bleibt gemäß Artikel 38 – AGVO unverändert bei 40 %.


​Mitarbeiteranzahl
​Jahresumsatz 
(in Euro)
Artikel 17 AGVO 
(Investitionsbeihilfen
für KMU)
​Artikel 38 AGVO 
(Energieeffizienz-maßnahmen)
​Große Unternehmen
​> 249
​> 50 Mio.
–​
​30 %
​Mittlere Unternehmen
< 250
≤ 50 Mio. ​10 %
​40 %
​Kleinunternehmen
​< 50
​≤ 10 Mio.
​20 %
​50 %
​Kleinstunternehmen
​< 10
​≤ 2 Mio.
​20 %
50 %

Tauschen Sie ganz einfach Ihren alten Kompressor gegen einen neuen aus und profitieren Sie dabei von der staatlichen Förderung. In der Kombination mit einem BAFA-fähigen Kompressor sind auch ausgewählte Kältetrockner förderfähig.

So tun Sie nicht nur Ihrem Druckluftsystem etwas Gutes, sondern schützen auch die Umwelt durch den Einsatz von energieeffizienteren Geräten. Mit BAFA sparen Sie außerdem doppelt:

1. Bei Ihren Energiekosten, die durch ein modernes und energieeffizientes Gerät dauerhaft verringert werden und
2. durch die Investitionsförderung des Staates in Höhe von bis zu 50 %.


Änderungen im Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert. Das können beispielsweise Prozess- und Verfahrensumstellungen sein, sowie die effiziente Nutzung von Prozessabwärme.

Die wesentliche Änderung ist hier, dass der CO2-Förderdeckel für Kleinst- und Kleinunternehmen, von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro eingesparter Tonne CO2 im Jahr angehoben wurde.